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Rechtsprechung
Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach mehrere Arbeitsunfähigkeiten mehrere Sperrfristen auslösen
Der seit 1. April 2009 angestellte Arbeitnehmer war vom 6. Mai bis 21. August 2018 aufgrund eines Herzinfarktes zuerst voll und dann teilweise arbeitsunfähig. Anschliessend war er vom 22. August 2018 bis 28. Februar 2019 aufgrund von Angst- und Depressionssymptomen zu 100% arbeitsunfähig. Umstritten war, ob die am 29. November 2018 per 28. Februar 2019 durch die Arbeitgeberin ausgesprochene Kündigung noch während der 180-tägigen Sperrfrist erfolgte und somit nichtig war.
Das Bundesgericht schützte das Urteil der Vorinstanz, wonach die Herzerkrankung keinen Zusammenhang mit der depressiven Störung gehabt habe, da Letztere aufgrund einer Konfliktsituation am Arbeitsplatz eingetreten sei. Da es sich folglich um zwei verschiedene Krankheiten handle, die jede eine eigene Sperrfrist auslöst, wurde die Kündigung vom 29. November 2025 als nichtig eingestuft.
Das Bundesgericht bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung, wonach jede Krankheit eine eigene Sperrfrist auslöst, es sei denn es handle sich um einen Rückfall, eine Komplikation oder eine klare Folgeerscheinung (BGer 4A_549/2024 vom 04.08.25).
Gesetzesänderungen und Aktuelles
Sperrfristenberechnungen leicht gemacht: sperrfristenhilfe.ch
Wer kennt sie nicht, die komplizierten Sperrfristenberechnungen bei Kündigungen und eingehenden Arztzeugnissen?
Mit sperrfristenhilfe.ch steht seit Mai 2025 ein speziell für Unternehmen und HR-Verantwortliche entwickeltes Webtool zur Verfügung, mit dem sich auch schwierige Fälle mit mehreren Arbeitsunfähigkeiten einfach und rasch berechnen lassen. Jeder Fall bleibt auf dem eigenen Konto gespeichert und kann bei weiteren Arztzeugnissen rasch neu berechnet werden. Das Ergebnis erfolgt mit grafischer Darstellung und einem detaillierten Beschrieb und lässt sich als PDF ausdrucken.
Es freut uns sehr, dass wir schon eine Vielzahl von Unternehmen zu den Kunden von sperrfristenhilfe.ch zählen dürfen.
sperrfristenhilfe.ch wurde von den beiden Rechtsanwälten Thomas M. Meyer und Kurt Mettler entwickelt und ist ein Angebot der Firma HRiur Tool GmbH. Weitere Infos erhalten Sie auf sperrfristenhilfe.ch und auf unserem Demovideo.
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