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Nachfolgend finden Sie verschiedene von Rechtsanwalt Thomas M. Meyer im ALPHA-Kadermarkt publizierte Artikel zum Thema Arbeitsrecht.
 
Trennung unter guten Vorzeichen
Auf welche Art können Arbeitsverhältnisse beendet werden? Welches sind die jeweiligen Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer? Worauf ist bei einer Freistellung zu achten?
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Rechtsprechung
Bundesgericht bestätigt seine strenge Rechtsprechung betreffend den Zeitpunkt des Aussprechens der fristlosen Kündigung
Der Fall betraf eine Arbeitnehmerin, die als Leiterin einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft angestellt war. Nachdem die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 21.03.05 bereits ordentlich gekündigt hatte, wurde die Arbeitnehmerin am 12.04.05 per sofort freigestellt, nachdem an der gleichentags stattgefundenen Sitzung verschiedene Betreuerinnen erhebliche Vorwürfe gegenüber der Arbeitnehmerin erhoben hatten. Nachdem am 19.04.05 Eltern von Bewohnern ein Strafverfahren gegen die Arbeitnehmerin einleiteten, wurde ihr mit Schreiben vom 21.04.05 fristlos gekündigt. Das Strafverfahren führte in der Folge zu einer strafrechtlichen Verurteilung der Arbeitnehmerin, weil diese eine Heimbewohnerin in der Zeit zwischen Januar 2002 und Oktober 2002 während mehreren Wochen täglich beim Morgenessen genötigt hatte, Vollkornbrot zu essen, und einmal einer anderen Bewohnerin das Essen vorenthalten hatte.
Das Bundesgericht erachtete diesen Umstand als wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung und kam zum Schluss, dass Letztere zeitlich rechtzeitig und folglich zu Recht ausgesprochen wurde. Dabei bestätigte das Bundesgericht seine bisherige Rechtsprechung, wonach eine Frist von zwei bis drei Arbeitstagen zum Nachdenken und Einholen von Rechtsauskünften angemessen ist und eine längere Frist nur zugestanden wird, sofern praktische Erfordernisse des Alltags- und Wirtschaftslebens eine solche als berechtigt erscheinen lassen. Dementsprechend wird juristischen Personen, bei denen der Entscheid über die Kündigung in die Kompetenz eines mehrköpfigen Organs fällt, aufgrund des längeren Willensbildungsprozesses eine Entscheidungsfrist von etwa einer Woche zugestanden (Urteil 4A_477/2011 vom 27.09.11). >> mehr
Gesetzesänderungen und Aktuelles
Bundesrat erklärt GAV Personalverleih allgemeinverbindlich
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2011 den Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih allgemein-
verbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, regelt die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von mittleren und grösseren Personalverleihbetrieben verliehen werden (Medienmitteilung des seco vom 13.12.11).
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IVG-Revision 6a per 1. Januar 2012 in Kraft getreten
Die IVG-Revison 6a ist per 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Auf dem Faktenblatt der Informationsstelle AHV/IV finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Neuerungen:
Faktenblatt 6. IV-Revision erstes Massnahmenpaket der Informationsstelle AHV/IV
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