Meyer & Wipf Rechtsanwälte Arbeitsrecht in der Unternehmung
 
 

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Rechtsprechung

Bundesgericht schützt Anspruch eines Arbeitnehmers auf Karenzentschädigung im Zusammenhang mit einem vereinbarten Konkurrenzverbot

Der Fall betraf einen als Country Manager angestellten Mitarbeiter. Sein Arbeitsvertrag beinhaltete ein nachvertragliches Konkurrenzverbot von zwei Jahren. Dabei war vereinbart, dass er für die Dauer dieses Konkurrenzverbotes eine Karenzentschädigung von 50% des zuletzt bezahlten Salärs zugute habe.

Nachdem der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigte, teilte die Arbeitgeberin ihm mit, dass sie ihrerseits das vereinbarte Konkurrenzverbot samt Karenzentschädigung kündige. Umstritten war in der Folge die Gültigkeit dieses Konkurrenzverbotes und ob die Arbeitgeberin dieses Konkurrenzverbot habe einseitig kündigen können oder weiterhin zu Bezahlung der vereinbarten Karenzentschädigung verpflichtet sei. 

In seinem lesenswerten Urteil kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass das vereinbarte Konkurrenzverbot nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen begrenzt und demnach gültig sei. Zudem hielt es fest, dass dieses Konkurrenzverbot mangels anderweitiger Abrede nicht hätte durch die Arbeitgeberin einseitig gekündigt werden können und der Arbeitnehmer somit Anspruch auf die vereinbarte Karenzentschädigung habe. Auch müsse sich der Arbeitnehmer vorliegend keine Ersatzeinkünfte an diese Karenzentschädigung anrechnen lassen (BGE 4A_5/2025 vom 26.06.2025).

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Gesetzesänderungen und Aktuelles

Sperrfristenberechnungen leicht gemacht: sperrfristenhilfe.ch

Wer kennt sie nicht, die komplizierten Sperrfristenberechnungen bei Kündigungen und eingehenden Arztzeugnissen?

Mit sperrfristenhilfe.ch steht neu ein speziell für Unternehmen und HR-Verantwortliche entwickeltes Webtool zur Verfügung, mit dem sich auch schwierige Fälle mit mehreren Arbeitsunfähigkeiten einfach und rasch berechnen lassen. Jeder Fall bleibt auf dem eigenen Konto gespeichert und kann bei weiteren Arztzeugnissen rasch neu berechnet werden. Das Ergebnis erfolgt mit grafischer Darstellung und einem detaillierten Beschrieb und lässt sich als PDF ausdrucken.

 

sperrfristenhilfe.ch wurde von der beiden Rechtsanwälten Thomas M. Meyer und Kurt Mettler entwickelt und ist ein Angebot der Firma HRiur Tool GmbH. Weitere Infos erhalten Sie auf sperrfristenhilfe.ch und auf unserem Demovideo.

 

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